Die Klägerin, eine Autovermieterin, macht gegen den Beklagten rückständige Miete für die Überlassung eines Mietwagens geltend.
Nach einem Verkehrsunfall am 26. Februar 2002, bei dem der vom Beklagten geführte Pkw beschädigt worden war, mietete dieser am gleichen Tag von der Klägerin einen Ersatzwagen zu einem Unfallersatztarif. Mit Rechnung vom 7. März 2002 machte die Klägerin dafür insgesamt 1.561,36 EUR geltend.
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