Die Klägerin, eine Autovermieterin, macht gegen die Beklagte rückständige Miete für die Überlassung eines Mietwagens geltend.
Nach einem Verkehrsunfall am 30. Juli 2003, bei dem der Pkw der Beklagten beschädigt worden war, mietete diese am gleichen Tag von der Klägerin einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif.
Mit Rechnung vom 28. April 2003 machte die Klägerin insgesamt 3.141,17 EUR geltend.
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