LG Berlin, vom 07.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 663/99
Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten
KG, Urteil vom 22.04.2002 - Aktenzeichen 12 U 7385/00
DRsp Nr. 2004/19370
Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten
»1. Das Gericht darf einem Schuldner nicht zwei einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten auferlegen.2. Geht ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern einander gegenseitig ausschließende persönliche Handlungspflichten ein, bewirkt das auf Antrag eines der Gläubiger zu seinen Gunsten ergangene Urteil ein nachträgliches Unvermögen des Schuldners für die Erfüllung der Ansprüche aus dem anderen Vertrag.«