Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Gebrauchtwagen. Mit Vertrag vom 31. März / 8. April 2005 erwarb die Klägerin von der Beklagten einen gebrauchten Ford Cougar, Erstzulassung 24. August 1999, Laufleistung 54.795 Kilometer, zu einem Kaufpreis von 9.000 EUR. Das Bestellformular enthält folgende Rubriken, die keine Eintragungen der Parteien aufweisen:
O Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden laut Vorbesitzer: ___________________
O Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt O ja O nein
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