I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.715,48 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.268,61 EUR seit dem 19.11.2015 auf weitere 446,87 EUR seit dem 11.11.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klagerweiterung im Antrag zu 5. aus der Berufungsbegründung abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 01.04.2015 -
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