Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst
BAG, Urteil vom 28.01.1981 - Aktenzeichen 4 AZR 892/78
DRsp Nr. 2000/10303
Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst
»Muss sich ein Kraftfahrer im Krankentransportdienst während des Nachtdienstes für Arbeitseinsätze in einer Rettungswache lediglich in einem Ruheraum bereithalten, liegt keine Arbeit, sondern Arbeitsbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst vor, die nach § 18 Abs. 2-MTL II nur mit 50 v.H. als Arbeitszeit für die Lohnberechnung zu bewerten ist.»
Normenkette:
AZO § 7, § 8, § 15; MTL II § 18; Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer vom 10. Februar 1965;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.