Das Landgericht hat den Angeklagten wegen räuberischen Diebstahls, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet; es hat die Vollstreckung sowohl der Freiheitsstrafe als auch der Maßregel zur Bewährung ausgesetzt.
Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Sie ist teilweise begründet.
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