Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 04.04.2017,
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit des Tarifvertrages TVöD -VKA und der diesen ergänzenden Tarifverträge auf ihr Arbeitsverhältnis und über die Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses.
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