1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hermeskeil vom 04.11.2021, Az.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.400,00 € festgesetzt.
4. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren wird in Abänderung des Verfahrenswertbeschlusses des Amtsgerichts Hermeskeil vom 04.11.2021 auf 5.400,00 € festgesetzt.
5. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... bewilligt.
I.
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