I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.000,- Euro festgelegt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen Auflagen im Zusammenhang mit seiner Fahrerlaubnis.
Der am ... ... 1992 geborene Kläger nimmt seit 2014 mit Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) wegen ärztlich attestierter Erkrankungen (Fruktoseintoleranz, Reizdarmsyndrom mit chronisch rezidivierenden Diarrhoen und krampfartigen Bauchschmerzen, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung [ADHS] und Depressionen) im Rahmen einer ärztlich betreuten Therapie Medizinal-Cannabisblüten ein.
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