I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger, der eine Fahrerlaubnis der Klasse B innehat, begehrt die prüfungsfreie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE.
Die ihm erstmals am 4. Februar 1991 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen C und CE war bis 1. Juli 2021 gültig. Am 7. Juli 2021 beantragte er unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV und einer Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV deren Verlängerung.
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