VGH Bayern - Beschluss vom 13.04.2023
11 ZB 23.498
Normen:
FeV § 24 Abs. 2; FeV § 23 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
VG München, vom 20.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen M 19 K 22.2223

Antrag auf prüfungsfreie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

VGH Bayern, Beschluss vom 13.04.2023 - Aktenzeichen 11 ZB 23.498

DRsp Nr. 2024/5411

Antrag auf prüfungsfreie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

Tenor

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Normenkette:

FeV § 24 Abs. 2; FeV § 23 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Der Kläger, der eine Fahrerlaubnis der Klasse B innehat, begehrt die prüfungsfreie Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE.

Die ihm erstmals am 4. Februar 1991 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen C und CE war bis 1. Juli 2021 gültig. Am 7. Juli 2021 beantragte er unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur FeV und einer Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV deren Verlängerung.