Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Januar 2020 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 13. Juni 2021: 4.577,47 €
ab dem 14. Juni 2021: 240,90 €
Die Klägerin macht als registrierte Inkassodienstleisterin aus abgetretenem Recht weitergehende Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung geltend.
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