1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10.03.2022 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.
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