Auf die Berufung der Beklagten vom 12.04.2021 wird das Endurteil des LG Landshut vom 12.03.2021 (Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das vorgenannte Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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