I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.10.2018 (Aktenzeichen
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 185,00 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs, Marke Mercedes Benz, amtliches Kennzeichen XX XX XX, Fahrzeugident-Nr. WDD Ziffer XXXXXXXXXXXXXX. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Berufung im Übrigen wird zurückgewiesen.
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