Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.04.2021 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherer der A A GmbH (im Folgenden: A) in Anspruch, nachdem über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
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