Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 03.07.2014 (Az.:
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zur Vollstreckung gebrachten Betrages leistet.
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