Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 06.11.2014 in Sachen
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer variablen, erfolgsbezogenen Vergütung für die Kalenderjahre 2012 und 2013.
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