Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 02.06.2015, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Baden-Baden ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin macht aus einer Kaskoversicherung den Ersatz von Abschleppkosten geltend.
Die Klägerin betreibt eine Transportfirma. Sie unterhielt bei der Beklagten unter der Versicherungsnummer (...) für den LKW mit amtl. Kennzeichen (...) eine Kraftfahrtversicherung, die die Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung umfasste. Die einbezogenen Versicherungsbedingungen (im Folgenden
A.2.1.1
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|