Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.11.2015 (
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 19.080,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2014 zu bezahlen, beschränkt auf die Versicherungsforderung der F T GmbH gegen die Q S W AG.
Der Beklagte zu 2) trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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