Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 13.08.2020, Az.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
I. II. III.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|