I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 8. April 2021 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 89.500 Euro festgesetzt.
I.
Gegenstand der Klage sind Ansprüche des Klägers aus vier bei der Beklagten gehaltenen Unfallversicherungen wegen zweier behaupteter Unfallereignisse vom 10. April und 25. Dezember 2018.
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