Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.11.2020 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 6.926,05 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte aus einem Vertrag über eine Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen am 09.07.2016.
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