Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.09.2021, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten der Streithelferinnen, zu tragen.
3.Das in Ziffer 1. genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 36.011,05 € festgesetzt.
5.Der Streitwert für das Verfahren der ersten Instanz wird unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.07.2021 auf 36.011,05 festgesetzt.
I.
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