Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.03.2017 verkündete Urteil der9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens – einschließlich die Kosten der Nebenintervention - trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten zu 1. und 2. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Versicherungsschutz wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers gewähren muss.
1. 2. 1. 2. I. II. 1. 2.
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