1. Die Berufung des Klägers gegen das am 04.07.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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