LG Karlsruhe, vom 29.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 125/18
Ansprüche auf Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers aus übergeleitetem RechtBedarf eines verarmten SchenkersFortlaufender UnterhaltsbedarfBeschränkung der Haftung eines Beschenkten in Höhe der von ihm erhaltenen Zuwendung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.10.2021 - Aktenzeichen 24 U 7/21
DRsp Nr. 2022/2387
Ansprüche auf Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des Schenkers aus übergeleitetem RechtBedarf eines verarmten SchenkersFortlaufender UnterhaltsbedarfBeschränkung der Haftung eines Beschenkten in Höhe der von ihm erhaltenen Zuwendung
1. Der Herausgabeanspruch nach § 528 Abs. 1BGB ist einerseits durch den Wert der empfangenen Leistung, andererseits durch den jeweiligen Bedarf des verarmten Schenkers begrenzt.2. Ist ein fortlaufender Unterhaltsbedarf des Schenkers zu decken, ist der Anspruch auf wiederkehrende (Geld-)Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Bedarf entsprechenden Höhe bis zur Erschöpfung des Gegenstands der Schenkung gerichtet.3. Jedoch haftet jeder Beschenkte nur in den Grenzen der von ihm erhaltenen Zuwendung, im Streitfall also nur bis zur Höhe seiner Bereicherung durch den geschenkten hälftigen Miteigentumsanteil.
Tenor
1. 2. 3.
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