Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24.09.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an sie 3.515,94 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2019 sowie weitere 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2019 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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