Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 30.11.2015 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger verlangt Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung.
Im April 2013 schloss der Kläger mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag ab. Die Beklagte gewährte Versicherungsschutz u.a. für die Bereiche Rechtsschutz, Hausrat- und Glasbruch-Schutz (vgl. den Versicherungsschein, Anlage K 1 und die Versicherungsbedingungen in der Anlage B 2). Der Versicherungsschein enthält u.a. folgenden Hinweis:
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