Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 01.09.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung (wegen der Kosten) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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