Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 26. April 2012 wird zurückgewiesen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 7.363,47 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung.
Diese wurde mit Vertragsbeginn zum 1. November 2005 abgeschlossen. Im Frühjahr 2011 kündigte d. VN den Vertrag und der Versicherer zahlte den Rückkaufswert aus. Mit Schreiben vom August 2011 erklärte d. VN den Widerspruch nach §
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