Die Revision gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 20. November 2013 wird auf Kosten der Klägerseite zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 1.999,68 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Juli 2005 nach dem so genannten Policenmodell des §
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