Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Februar 2013 wird als unzulässig verworfen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerseite.
Der Streitwert wird auf 6.387,94 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. August 1997 nach dem so genannten Policenmodell des §
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