Die Revision der Klägerseite gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 31. Mai 2012 wird als unzulässig verworfen, soweit der Anspruch nicht auf den gemäß §
Im Übrigen sowie im Kostenpunkt wird das Berufungsurteil auf die Revision aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1.336,75 € festgesetzt.
Von Rechts wegen
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer/in: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Diese wurde aufgrund eines Antrags d. VN mit Vertragsbeginn zum 1. April 2004 nach dem so genannten Policenmodell des §
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