Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Vollziehung des Bescheids des Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.10.2019 - Az. … - wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung ausgesetzt.
Die Antragsteller haben die Gerichtskosten zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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