Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 27. Juli 2017 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Bensheim vom 20. April 2016 abgeändert.
Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.
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