Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sigmaringen - Familiengericht -
zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
I.
Die seit 19.9.2018 geschiedenen Beteiligten streiten um eine bereits vor der Ehe erworbene blonde Labradorhündin namens L..
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