Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. Oktober 2017 -
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Erteilung einer Auskunft zum Wert eines dem Fiskuserbrecht unterliegenden Nachlasses nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).
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