Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. August 2017 - RO 1 K 16.269 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 4.976 Euro festgesetzt.
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