Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2017, Az:
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das Urteil ist ebenso wie das unter Ziffer I aufgeführte landgerichtliche Endurteil vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 10.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Vorsitzende begründet das Urteil kurz mündlich:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|