Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Verweigerung einer anstaltsexternen psychiatrischen Behandlung im Strafvollzug.
I.
1. Der mittlerweile 56-jährige Beschwerdeführer wurde am 30. Januar 1964 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er seither ohne Unterbrechungen verbüßt.
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