In dem Rechtsstreit beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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