Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit Wohnungen in verschiedenen Parkzonen
VG Berlin, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen 11 A 37.02
DRsp Nr. 2003/16947
Anspruch auf zwei Anwohnerparkausweise bei Car-Sharing unter Angehörigen mit Wohnungen in verschiedenen Parkzonen
1. Familienangehörige, die in zwei verschiedenen städtischen Parkzonen wohnen und dasselbe Fahrzeug nutzen (Familien-Car-Sharing), haben Anspruch auf die Erteilung einer zweiten Anwohnerparkerlaubnis.2. Die materielle Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zur Erteilung eines zweiten Anwohnerparkausweises trägt der Anspruchsteller.