Der Beklagte wird unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 1. März 2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts -
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|