Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 15. April 1999 wie folgt geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 47.091,30 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Januar 1998 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %
zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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