Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 25. April 2013 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Firmen-Inhaltsversicherung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in seine Geschäftsräume in W . .
Gegenstand seiner gewerblichen Tätigkeit war die Herstellung von Armbanduhren aus Halbfertigprodukten. Am 12. Januar 2002 meldete der Hausmeister des Anwesens der Polizei, dass versucht worden sei, in verschiedene Geschäftsräume im Haus einzubrechen. Der Kläger hielt sich zu dieser Zeit in der Türkei auf.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|