Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. März 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgerechter Überlassung von Schienentrassen in Anspruch.
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