Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt hat mit Bescheid vom 30.5.2001 gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 100 DM festgesetzt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|