Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, B für folgenden Antrag bewilligt (Wert der Bewilligung: bis 500,00 €):
"Den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 03.03.2021 -
ab 01.05.2021: 30,9 % des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe abzüglich des jeweiligen hälftigen staatlichen Kindergeldes für ein zweites Kind, derzeit also 30,00 €;
ab 01.02.2022: 27,3 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe abzüglich des jeweiligen hälftigen staatlichen Kindergeldes für ein zweites Kind, derzeit also 35,00 €;
ab 01.01.2023: 27 % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe, abzüglich des jeweiligen hälftigen staatlichen Kindergeldes für ein zweites Kind, derzeit also 34,00 €;
D: 2. 3. 6. 3.
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