Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.07.2020 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer einer Zugmaschine nach Regulierung eines Verkehrsunfallschadens die Beklagte als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des im Unfallzeitpunkt mit der Zugmaschine verbundenen Anhängers im Wege des Innenausgleichs auf hälftige Erstattung der Regulierungsleistung in Anspruch.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|